Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
  2. Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich und müssen mindestens einen Arbeitstag und 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.
  3. Die FAHRSCHULE MÜLLER behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den/die FahrschülerIn.
  4. Die Fahrlektionen sind rein netto, entweder bar oder mit Einzahlungsschein der FAHRSCHULE MÜLLER innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird Ratenzahlung zwischen dem/der FahrschülerIn und der FAHRSCHULE MÜLLER vereinbart, so wird pro Rate eine Umtriebsentschädigung von Fr 15.- erhoben.
  5. Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% ab Rechnungsdatum verrechnet. Die Kosten für Rechnungskopien und Kontoauszug betragen Fr. 10.-, für die letzte Mahnung Fr. 20.- und sind von dem/der FahrschülerIn zu bezahlen.
  6. Die bezahlten Fahrlektionen sind ab Rechnungsdatum längstens 2 Jahre gültig.
  7. Nicht verwendete Fahrstunden werden zurückerstattet. Ausgenommen davon sind Gutscheine.
  8. Der Preis einer Fahrlektion ist identisch, egal ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der FAHRSCHULE MÜLLER oder einem privatem Fahrzeug des/der FahrschülerIn erteilt wird.
  9. Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein. Die FAHRSCHULE MÜLLER behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen. Die praktische Fahrprüfung hat einen Gegenwert von drei Fahrlektionen.
  10. Sollte sich der Treffpunkt vom zuvor vereinbarten Ort unterscheiden, fallen die Anfahrtskosten zulasten des/der FahrschülerIn. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.
  11. Der Administrativbeitrag (Versicherung) ist obligatorisch. Der Ansatz beträgt für die Dauer von längstens 2 Jahren, Fr. 150.-. Der Administrativbeitrag wird in keinem Fall zurückerstattet.
  12. Die FAHRSCHULE MÜLLER behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
  13. Der/die FahrschülerIn verpflichtet sich, den Lernfahrausweis während den Fahrlektionen stets mitzubringen.
  14. Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der FAHRSCHULE MÜLLER umgehend zu melden.
  15. Wird dem/der FahrschülerIn der Lernfahrausweis entzogen, so hat er/sie die FAHRSCHULE MÜLLER unverzüglich zu informieren.
  16. Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des/der FahrschülerIn erhoben werden, können zu Lasten des/der SchülerIn gehen.
  17. Gerichtsstand ist 8304 Wallisellen.
 

Ich wünsche euch allen eine gute und unfallfreie Fahrt!